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Für eine Spende erhalten Sie selbstverständlich eine absetzfähige Spendenbescheinigung für steuerbegünstigte Zwecke nach der Abgabenordnung § 52 (1) Gemeinnützige Zwecke § 52 (2) Förderung von Bildung und Erziehung
Die Spenden kommen ausschließlich dem Verein “Freie Stadtrandschulen Berlin-Brandenburg e.V.” zugute (Urkundenrolle 414/2003 beim Amtsgericht Bernau).
Die Verantwortlichkeit für die Verwaltung, den Einsatz und die Verwendung der Zuwendungen liegt ebenfalls ausschließlich beim Verein “Freie Stadtrandschulen Berlin-Brandenburg e.V.”, vertreten durch
Herrn Frank Hamann (Vorstandsmitglied, Schulleiter & Geschäftsführer der Seeschule Rangsdorf) Stauffenbergallee 6 15 834 Rangsdorf
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